• Wie hier in Martinsmoos sind derzeit viele Grillstellen im Landkreis gesperrt. Eine honorarfreie Verwendung der Bilder nur unter der Nennung der vollen Bildquelle. Quelle: © Kreisfeuerwehrverband Calw
    Udo Zink

    ots/Kreisfeuerwehrverband Calw e.V.

Feuerwehren und der Kreis Calw weisen auf eine derzeit hohe Brandgefahr in den Wäldern hin.

Landkreis Calw (ots) - Die derzeit hochsommerlichen Temperaturen haben die Vegetation und die obere Bodenschicht im Kreis Calw extrem austrocknen lassen. Der Deutsche Wetterdienst gibt derzeit die Warnstufe 4 für den Kreis Calw aus, was einer hohen Waldbrandgefahr entspricht. Für Teile des Landkreises wird zwar in den nächsten Tagen etwas Entspannung vorausgesagt, was jedoch am Zustand der Bodenschichten nichts verbessert. Die Waldbrandgefahr bleibt unverändert hoch. Viele Gemeinden haben ihre offiziellen Grillstellen derzeit gesperrt, was vorrübergehend auch so bleiben wird. "Die Feuerwehren im Landkreis Calw haben Waldbrandkonzepte auf ihrer jeweiligen Gemarkung ausgearbeitet und sind somit gut aufgestellt. Der aufgeklärte Bürger und Waldbesucher ist der beste Schutz gegen Waldbrände. Daher appellieren die Feuerwehren im Kreis Calw an alle Waldbesucher sich diszipliniert und sich nach den aufgeführten Vorgaben zu verhalten", so Kreisbrandmeister Hans-Georg Heide. Sollten Sie Rauch oder Feuer im Wald entdecken melden Sie dies sofort über den Notruf 112. Dabei ist eine möglichst genaue Beschreibung, wo sich das Feuer befindet, sehr wichtig. Hierbei helfen diverse Apps im Smartphon die eine genaue Position durch GPS Daten anzeigen. Genauso wichtig ist es die Waldwege bei einem Löscheinsatz frei zu halten. Ein Feuerwehrfahrzeug benötigt eine Fahrspurbreite von rund 3 Meter. Hier ist ein Schattenparkplatz der Waldbesucher, der den halben Anfahrtsweg zuparkt, wenig hilfreich. Die Feuerwehren im Kreis Calw weisen deshalb nachdrücklich auf die wichtigsten Regeln zur Waldbrandvermeidung hin: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen der Grillplätze erlaubt. Teilweise wurden diese bereits gesperrt. Die angebrachten Verbotsschilder müssen unbedingt beachtet werden.

- Verboten ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten. - Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entf ernt sein. - Keine Flaschen wegwerfen. Flaschen oder Scherben aus Mineralglas können wie ei ne Lupe wirken. - Keine Waldwege zuparken, die Feuerwehren benötigen die kompletten Wegbreiten d ringen bei ihren Löscharbeiten im Wald. - Keine brennenden Gegenstände oder Zigarettenkippen aus dem Fahrzeug werfen. So kann schnell ein Vegetations- oder Waldbrand entstehen. - Vorsicht beim Parken über trockenem Gras, durch die Hitze des Katalysators und der Abgasanlage kann sich die trockene Vegetation entzünden.



Quelle: Original-Content von: Kreisfeuerwehrverband Calw e.V., übermittelt durch news aktuell




ANZEIGEN: