• verbogene Anhänge- und Zugvorrichtung

    ots/Autobahnpolizeiinspektion

  • verbogene Vorrichtung zieht den Anhänger versetzt der Spur des Zugfahrzeuges

    ots/Autobahnpolizeiinspektion

Transport mit gefährlichen Abfällen auf der A 4 von Autobahnpolizei kontrolliert

Quirla (ots) - Einen innerdeutschen Abfalltransport nahmen Mitarbeiter der Kontrollgruppe gewerblicher Personen- und Güterverkehr der Autobahnpolizeiinspektion am Dienstag genauer unter die Lupe. Für eine allgemeine Verkehrskontrolle wurde das Fahrzeuggespann bestehend aus Zugfahrzeug und Anhänger bei Quirla von der A 4 gelotst. Am Fahrzeuggespann wurden von den Polizisten mehrere technische Verstöße festgestellt. Zum einen war die Sicherheitsprüfung des Zugfahrzeugs seit über einem Monat abgelaufen. Des Weiteren erkannten die Kontrollierenden Mängel an der Fahrzeugbeleuchtung und der Bremsanlage des Anhängers. Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Prüfung der hydraulischen Be- und Entladeeinrichtung hatte der Fahrzeughalter nicht durchführen lassen. Auffällig für die Spezialisten der Kontrollgruppe war auch die verbogene Anhänge- und Zugvorrichtung des Anhängers. Hierfür wurde dem Halter ein Bußgeld auferlegt, demnach 135 EUR zu entrichten sind. Außerdem muss das massiv verbogene Element ausgewechselt werden. Diese und andere festgestellten Mängel am Fahrzeug wurden dokumentiert und dem Fahrer bescheinigt, der die Behebung der Mängel in der Folge wieder der Polizeibehörde melden muss. Für Teile der Ladung des Abfalltransportes wurde bemängelt, dass der Asbest-Abfall in beschädigter Verpackung transportiert worden war. Um die angezielte Deponie weiter anzufahren, musste der Fahrer zunächst eine wind- und wasserdichte Plane beschaffen, damit die Ladung im Container sicher abgedeckt werden konnte. Die zuständigen Umweltbehörden wurden zudem zu den Mängeln der Transportsicherung informiert. Letztendlich wurde der gefährliche Abfall in der desolat verpackten Form von der Deponie auch nicht abgenommen. Somit musste der Abfall an den Ausgangspunkt in Hessen zurücktransportiert werden, wo sich das Unternehmen um die vorschriftsgemäße Verpackung kümmern muss. Gegen das Unternehmen wurden Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz erstattet, da der Verdacht besteht, dass technische Richtlinien zu Gefahrstoffen in Hinblick auf Verpackung und Transport gefährlicher Abfälle missachtet worden sind.



Quelle: Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell




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