• Feuer - Symbolbild
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Waldbrandverordnung gilt in ganz Niederösterreich

LH-Stv. Pernkopf: „Hirn einschalten: Entzünden von Feuer in Waldgebieten und Waldnähe verboten“

„Wir erwarten am Wochenende weiter Hitze und Trockenheit im ganzen Land, daher gelten nun in allen zwanzig Bezirken Niederösterreichs Waldbrandverordnungen. In den Waldgebieten bzw. deren Nähe ist jegliches Feuerentzünden, als z.B. auch Grillen sowie Rauchen, verboten. Schon ein kleiner Funke kann schnell zu großen Waldbränden führen, wie wir das in den letzten Monaten und Jahren leider schon oft erleben mussten. Daher gilt: Hirn einschalten in unseren Wäldern, jetzt noch mehr als sonst!“ appelliert LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.

Die Verordnungen gelten in sämtlichen Wäldern Niederösterreichs sowie deren Gefährdungsbereichen. Das sind jene Bereiche, in denen die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Verboten ist neben Feuerentzünden und Rauchen auch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenstände (wie z.B. Zündhölzer oder Zigaretten), sowie aufgrund ihrer Brennglaswirkung auch das Wegwerfen von Glasflaschen und Glasscherben. Weiters verboten ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen. Übertretungen werden gemäß Forstgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft.

Pernkopf: „Unsere Feuerwehren setzen schon seit Jahren auf die Speziallausbildung zur Waldbrandbekämpfung. Wir haben spezielle Waldbrandfahrzeuge angeschafft und über 200 Waldfachpläne ausgearbeitet. Die Kameradinnen und Kameraden sind vorbereitet. Doch besser ist es natürlich, wenn Brände gar nicht erst entstehen. Und dafür braucht es die Mithilfe und das Mitdenken der gesamten Bevölkerung. Weder ein Lagerfeuer im Wald noch eine weggeworfene Zigarette sind Kavaliersdelikte und können große Schäden ausrichten!“


Quelle: Land Niederösterreich




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