Untersuchungen von Proben der Luft, Vegetation, Futtermittel, Lebensmittel, Grundwasser und Boden ergeben keine Hinweise auf Gefahr für Bevölkerung
- Bereits Messergebnisse der Analytischen Taskforce München und der Berufsfeuerwehr Bozen ergaben zum Zeitpunkt der Probennahme keine Hinweise auf besondere Gefahren für Bevölkerung und Umwelt
Nach dem Großbrand in Nußdorf-Debant haben die Messergebnisse der Analytischen Taskforce München sowie die Zwischenergebnisse der Berufsfeuerwehr Bozen zum Zeitpunkt der Probennahme keine Hinweise auf besondere Gefahren für die Bevölkerung und Umwelt ergeben (siehe dazu Presseaussendung des Landes vom 3. Juli 2025 und vom 9. Juli 2025). Das wird jetzt durch weitere Messergebnisse bestätigt, für welche Proben der Luft, Vegetation, Futtermittel, Lebensmittel sowie des Grundwassers und des Bodens entnommen wurden.
„Die Gesundheit der Menschen hat für uns oberste Priorität. Ganz in diesem Sinne haben wir eine Vielzahl an unterschiedlichen Proben rund um die Recycling-Anlage nehmen und analysieren lassen. Die Ergebnisse zeigen uns: Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die Auswirkungen des Brandereignisses insgesamt als gering zu betrachten. Demnach liegen zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin keine Hinweise auf eine besondere Gefahrensituation für die Bevölkerung vor“, informiert Elmar Rizzoli, Leiter des Zentrums für Krisen- und Katastrophenmanagement des Landes.
- Luftschadstoffe: Die Ergebnisse der durchgeführten Feinstaubuntersuchungen zeigen keine Überschreitung von Grenzwerten und auch keine auffälligen oder wesentlich erhöhten Konzentrationen an potentiell giftigen Schadstoffen. Grund dafür ist mitunter die Wetterlage: Durch die vorherrschenden Luftbewegungen und Luftturbulenzen kam es ständig zu einer Verdünnung der potentiellen Schadstoffkonzentrationen. Selbst die am höchsten gemessenen Schadstoffwerte rund um das Brandgeschehen entsprachen maximal einem Drittel der laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) täglich zulässigen Aufnahmemenge.
- Vegetation/Futtermittel: Auch die untersuchten Futtermittel bzw. die um den Brandort liegende Vegetation zeigen keine besonderen Auffälligkeiten. Sowohl in Grünschnitt- als auch Futtermittelproben konnten keine Schwermetallbelastungen über den gültigen Grenzwerten festgestellt werden. Es ist daher von keiner Verunreinigung von Futtermitteln auszugehen und es sind auch keine weiteren Maßnahmen notwendig.
- Lebensmittel: Proben wurden auch von Lebensmitteln – wie Obst und Gemüse, das rund um den Brandort wuchs – genommen. Die Ergebnisse zeigten keine Überschreitung der Grenzwerte bei Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber, sowie bei polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (PCBs). Lediglich bei einer Salatprobe zeigte sich – unter Heranziehung des strengen Grenzwertes für Arsen in Babynahrung – eine leicht erhöhte Konzentration von Arsen. Der strenge Grenzwert für Arsen in Babynahrung wurde deshalb als Referenz herangezogen, da für Obst und Gemüse keine Arsen-Grenzwerte definiert sind. Für andere Lebensmittel – etwa Reisprodukte oder Salz – gibt es gesetzlich geregelte Grenzwerte für Arsen. Diese Grenzwerte wurden bei der Salatprobe nicht überschritten. Ob der hier ermittelte leicht erhöhte Wert in ursächlichem Zusammenhang mit dem Brandereignis steht, kann mangels Vergleichsproben vor dem Ereignis nicht beurteilt werden. Ein akutes gesundheitsschädigendes Risiko durch die gemessene Arsen-Konzentration kann ausgeschlossen werden. Zur abschließenden Gesamtbewertung wird ergänzend noch eine Stellungnahme bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES eingeholt. Unabhängig davon wird die Einhaltung allgemeiner hygienischer Maßnahmen in Bezug auf den Verzehr von Obst und Gemüse wie das gründliche Waschen und/oder Schälen empfohlen.
- Grundwasser/Boden: Schlussendlich zeigen auch die bisherigen Untersuchungen des Grundwassers keine bedenklichen Auffälligkeiten. Die Grundwasseruntersuchungen werden weiterhin fachkundig fortgesetzt. Sollten bedenkliche Auffälligkeiten festgestellt werden, werden sofort Maßnahmen durch die zuständige Abfallbehörde eingeleitet. Hinsichtlich möglicher Verunreinigungen des Bodens hat das Land Tirol dem Betreiber der Recycling-Anlage per Bescheid ein Sanierungskonzept vorgeschrieben, dessen Umsetzung in weiterer Folge von der Behörde überwacht wird (siehe dazu Presseaussendung des Landes vom 8. Juli 2025).
Quelle: Land Tirol